Inhaltsverzeichnis
Artikel I – Einleitung & Zweck
Diese Richtlinie zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch und Ausbeutung (die „CSAE-Richtlinie" oder „Richtlinie") legt die Verpflichtungen, Verfahren und Standards der Dalor AG zur Prävention, Erkennung, Reaktion und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch und Ausbeutung (CSAE) auf der Dalor-Plattform fest.
Die Dalor AG („Dalor", „wir", „uns") ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich, eingetragen unter der Adresse Marc-Aurel-Straße 4, Top 2, 1010 Wien, Österreich. Wir betreiben einen Peer-to-Peer-Mietmarktplatz und sind dem Erhalt einer sicheren digitalen Umgebung für alle Nutzer verpflichtet, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Kindern.
Diese Richtlinie spiegelt die Verpflichtungen von Dalor nach geltendem EU- und österreichischem Recht wider, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EU) 2021/1232 (über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Bestimmungen der Richtlinie 2002/58/EG zur Bekämpfung von CSAM im Internet), die Richtlinie 2011/93/EU und das österreichische Strafgesetzbuch (StGB).
Artikel II – Begriffsbestimmungen
- „CSAE"
- Child Sexual Abuse and Exploitation (Sexueller Kindesmissbrauch und Ausbeutung) — jedes Verhalten, das den sexuellen Missbrauch, die Ausbeutung oder den Handel mit Minderjährigen betrifft, einschließlich Online-Begünstigung, Grooming, Verbreitung von CSAM und Kontaktanbahnung.
- „CSAM"
- Child Sexual Abuse Material (Material sexuellen Kindesmissbrauchs) — jede visuelle Darstellung sexuell expliziten Verhaltens unter Beteiligung eines Minderjährigen (einer Person unter 18 Jahren), einschließlich Bilder, Videos oder jeglicher digitaler Darstellungen, ob real oder simuliert, wie in der Richtlinie 2011/93/EU und dem österreichischen StGB definiert.
- „Minderjähriger" / „Kind"
- Jede natürliche Person unter 18 Jahren.
- „Plattform"
- Die Dalor-Webanwendung und mobilen Anwendungen, einschließlich aller darauf angebotenen Dienste, Funktionen und Features.
- „Trust-and-Safety-Team"
- Das interne Team von Dalor, das für die Umsetzung und Durchsetzung dieser Richtlinie verantwortlich ist.
Artikel III – Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für:
- Alle Nutzer der Plattform, ob registriert oder nicht registriert, weltweit.
- Alle Inhalte, die über die Plattform hochgeladen, geteilt, übermittelt oder anderweitig bereitgestellt werden, einschließlich Artikelinserate, Profilinhalte, Bilder, Nachrichten und Bewertungen.
- Alle Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Dienstleister von Dalor, die über die Plattform auf Daten zugreifen oder diese verarbeiten.
- Alle Features und Funktionalitäten der Plattform, einschließlich Suche, Nachrichten, Inserate, Bewertungen und zukünftige Funktionen.
Artikel IV – Null-Toleranz: Verbotenes Verhalten
Das folgende Verhalten ist absolut verboten und führt zur sofortigen und dauerhaften Kontosperrung, zur Sicherung aller relevanten Daten und zur verpflichtenden Meldung an die Strafverfolgungsbehörden und die NCMEC CyberTipline:
Das Hochladen, Teilen, Verbreiten oder Übermitteln von Material sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) über die Plattform, einschließlich über Artikelinserate, Profilinhalte, Nachrichten oder andere Funktionen.
Die Nutzung der Plattform zur Kontaktanbahnung mit, zum Grooming von, zur Kommunikation mit oder zur Ausbeutung von Kindern in jeglicher Weise, oder die Verabredung eines Treffens mit einem Kind zum Zweck der Begehung sexueller Straftaten, oder jeder Versuch davon.
Die Nutzung von Artikelinseraten, Transaktionsbeschreibungen oder Nachrichtenfunktionen zur Begünstigung des sexuellen Missbrauchs oder der Ausbeutung von Kindern in jeglicher Art und Weise.
Der Versuch, technische oder organisatorische Maßnahmen zu umgehen, die von Dalor zur Erkennung oder Verhinderung von CSAE implementiert wurden, einschließlich durch die Nutzung von VPNs, anonymen Konten oder verschlüsselten Kanälen für verbotene Kommunikation.
Der Zugriff auf, das Herunterladen oder der Besitz von CSAM über die Plattform, einschließlich jeglichen über Plattform-Nachrichten erhaltenen Materials.
Artikel V – Erkennungs- & Präventionsmaßnahmen
Dalor implementiert folgende Maßnahmen zur Erkennung und Prävention von CSAE auf der Plattform:
5.1 Technische Maßnahmen
- Hash-Matching-Technologie: Automatische Überprüfung von Bild-Uploads anhand bekannter CSAM-Hash-Datenbanken (einschließlich PhotoDNA und gleichwertiger Technologien), in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2021/1232.
- Keyword- und Musterfilterung: Automatische Überprüfung von Inseratsbeschreibungen und Nachrichten auf CSAE-bezogene Schlüsselwörter und Muster.
- Meldeinfrastruktur für Nutzer: In-App-Meldetools, die bei allen Inhaltstypen verfügbar sind.
- Überwachung der Kontoaktivität: Automatische Erkennung von Verhaltensmustern im Zusammenhang mit CSAE, einschließlich verdächtiger Nachrichtenmuster und schneller Kontoerstellung.
5.2 Identitätsverifizierung
- Verpflichtende Identitätsverifizierung (KYC) für Vermieter und für Nutzer, die erweiterten Plattformzugang benötigen.
- Altersverifizierung bei jedem Nutzer, bei dem der Verdacht besteht, dass er ein Minderjähriger ist, der sein Alter falsch angegeben hat.
5.3 Inhaltsmoderation
- Manuelle Überprüfung durch geschulte Mitglieder des Trust-and-Safety-Teams bei gemeldeten Inhalten.
- Null-Toleranz-Löschrichtlinie für bestätigtes CSAM — Inhalte werden sofort entfernt, das Konto wird dauerhaft gesperrt und alle relevanten Daten werden für die Strafverfolgungsbehörden gesichert.
Artikel VI – Meldepflichten
Bei Identifizierung von mutmaßlichem oder bestätigtem CSAM auf der Plattform ist Dalor gesetzlich verpflichtet:
- Die Inhalte sofort zu entfernen sowie alle zugehörigen Kopien.
- Alle relevanten Daten zu sichern (Kontoinformationen, Inhalte, Metadaten, IP-Protokolle, Kommunikationsaufzeichnungen) unter einer Sperrung für Strafverfolgungszwecke.
- Der NCMEC CyberTipline zu melden — innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung, wie nach geltendem Recht vorgeschrieben.
- Den österreichischen Strafverfolgungsbehörden zu melden (Bundeskriminalamt – Cyber Crime Competence Center, oder vergleichbar) und gegebenenfalls dem European Cybercrime Centre (EC3) von Europol.
- Der Stopline.at zu melden, der österreichischen Internet-Meldestelle für illegale Online-Inhalte.
- Aufzeichnungen zu führen über alle erstatteten Meldungen, ergriffenen Maßnahmen und gesicherten Daten, für den nach geltendem Recht erforderlichen Zeitraum.
Dalor kooperiert vollumfänglich mit Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden und stellt alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Unterstützung den zuständigen Behörden ohne unangemessene Verzögerung zur Verfügung.
Artikel VII – So melden Sie (Nutzer)
Wenn Sie auf der Dalor-Plattform auf CSAE oder CSAM stoßen, melden Sie dies bitte umgehend über eine der folgenden Methoden:
Verwenden Sie die Option „Melden", die bei jedem Inserat, jeder Nachricht oder jedem Profil verfügbar ist. Wählen Sie „Kinderschutz" als Meldekategorie.
safety@dalor.at — 24/7 überwacht von unserem Trust-and-Safety-Team.
Sie können auch direkt an folgende Stellen melden: Stopline.at oder die NCMEC CyberTipline.
Artikel VIII – Dalors Reaktionsverfahren
Nach Eingang einer CSAE-Meldung folgt das Trust-and-Safety-Team von Dalor diesem Verfahren:
-
Triage (innerhalb von 2 Stunden)
Die Meldung wird von einem geschulten Mitglied des Trust-and-Safety-Teams hinsichtlich Schwere und Dringlichkeit bewertet.
-
Sofortmaßnahmen (unmittelbar nach Bestätigung)
Bestätigtes CSAM wird entfernt. Das Nutzerkonto wird sofort und dauerhaft gesperrt. Alle zugehörigen Daten werden für Strafverfolgungszwecke gesichert.
-
Meldung an Strafverfolgungsbehörden (innerhalb von 24 Stunden)
Meldungen werden wie gesetzlich vorgeschrieben an die NCMEC CyberTipline und die österreichischen Strafverfolgungsbehörden erstattet.
-
Datensicherung
Alle relevanten Daten (Nutzerdaten, Inhalte, Metadaten, IP-Adressen, Gerätekennungen, Kommunikationsaufzeichnungen) werden gesichert und den Strafverfolgungsbehörden auf gültige rechtliche Anfrage hin bereitgestellt.
-
Nutzerbenachrichtigung
Soweit gesetzlich zulässig (d. h. nicht wenn eine Benachrichtigung eine Strafverfolgungsermittlung beeinträchtigen würde), werden betroffene Parteien über die ergriffenen Maßnahmen und ihr Widerspruchsrecht informiert.
-
Interne Überprüfung
Jeder CSAE-Vorfall wird intern überprüft, um Prozessverbesserungen zu identifizieren und Erkennungsfähigkeiten zu aktualisieren.
Artikel IX – Datenverarbeitung
Dalor verarbeitet personenbezogene und sonstige Daten zum Zweck der Bekämpfung von Online-CSAE in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung und den folgenden Grundsätzen:
- CSAM-bezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Erkennung, Entfernung, Meldung und Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden verarbeitet.
- Dalor hat eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO für seine CSAE-Erkennungs- und Präventionsaktivitäten durchgeführt.
- Daten im Zusammenhang mit bestätigten CSAM-Vorfällen werden für die Dauer einer Strafverfolgungssperre aufbewahrt; alle übrigen Daten werden gemäß den Aufbewahrungsfristen unserer Datenschutzerklärung gelöscht.
- Der Zugriff auf CSAE-bezogene Daten ist auf Mitglieder des Trust-and-Safety-Teams beschränkt, die eine spezialisierte Schulung erhalten haben. Kein anderes Dalor-Personal darf auf solche Daten zugreifen.
Artikel X – Mitarbeiterschulung & Wohlbefinden
10.1 Schulungsprogramm
- Alle Dalor-Mitarbeiter erhalten bei der Einarbeitung eine verpflichtende CSAE-Sensibilisierungsschulung.
- Mitglieder des Trust-and-Safety-Teams erhalten spezialisierte Schulungen zur CSAM-Identifizierung, zu rechtlichen Verpflichtungen, zu traumainformierter Praxis und zur Opferbetreuungsweitervermittlung.
- Schulungen werden mindestens jährlich überprüft und aktualisiert.
10.2 Unterstützung für das Wohlbefinden
Dalor erkennt die psychologischen Auswirkungen der Exposition gegenüber CSAE-Inhalten auf seine Mitarbeiter an und implementiert folgende Unterstützungsmaßnahmen:
- Ressourcen zur Unterstützung bei stellvertretendem Trauma für Mitglieder des Trust-and-Safety-Teams.
- Regelmäßige Gespräche zum Wohlbefinden für Mitarbeiter, die an CSAE-bezogenen Aktivitäten beteiligt sind.
- Vertrauliches Employee Assistance Programme (EAP), das allen Mitarbeitern zur Verfügung steht.
- Rotationsrichtlinien zur Begrenzung der anhaltenden Exposition gegenüber schädlichen Inhalten.
Artikel XI – Rechtsrahmen
Diese Richtlinie ist darauf ausgelegt, die folgenden geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten:
- Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie.
- Verordnung (EU) 2021/1232 über eine vorübergehende Ausnahme von der Richtlinie 2002/58/EG zum Zweck der Bekämpfung von CSAM im Internet.
- Österreichisches Strafgesetzbuch (StGB), §§ 207a, 208.
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
- Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065), soweit anwendbar.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), soweit anwendbar auf zukünftige automatisierte Erkennungstechnologien auf der Plattform.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Richtlinie und geltendem Recht gelten die Bestimmungen des geltenden Rechts.
Artikel XII – Kontaktinformationen
Bei Fragen, Anliegen oder Meldungen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie oder dem Kinderschutz auf der Plattform wenden Sie sich bitte an:
Marc-Aurel-Straße 4, Top 2
1010 Wien, Österreich
E-Mail: safety@dalor.at
Bei dringenden Meldungen von sexuellem Kindesmissbrauch oder Ausbeutung wenden Sie sich bitte auch an:
- 🚔 Polizeinotruf Österreich: 133
- 🆘 Europäischer Notruf: 112
- 🌐 Stopline.at: www.stopline.at (Österreichische Internet-Meldestelle)
- 🌐 NCMEC CyberTipline: www.missingkids.org/gethelpnow/cybertipline